Zwangshypothek
Die Zwangshypothek wird unter anderem auch als Sicherungshypothek oder Zwangssicherungshypothek bezeichnet.
Der Gläubiger muss einen Antrag auf eine Zwangshypothek stellen, wird diesem Antrag entsprochen, so wird die Zwangshypothek im Grundbuch von dem Schuldner eingetragen.
Genauso wie eine freiwillige Hypothek, die im Grundbuch eingetragen ist, verhilft die Zwangshypothek dem Gläubiger zu einem konkreten Anspruch auf die Tilgung der Schulden, dem Gläubiger gegenüber.
Ob eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen wird oder nicht, entscheidet der Rechtspfleger vom Grundbuchamt.
