Zurückbehaltungsrecht
Der Verkäufer hat ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht, was dann zum tragen kommt, wenn der Käufer den Forderungen gegenüber dem Verkäufer noch nicht beglichen hat.
Wenn gesagt worden ist, dass das Geld bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu zahlen ist und der Käufer ist dem nicht gerecht geworden, so kann der Verkäufer sagen, dass er dem Käufer den Zutritt verwehrt.
Er muss den Zutritt auch erst dann gewähren, wenn der Käufer alles gezahlt hat, ob es sich hierbei um ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt ist egal, dass Zurückbehaltungsrecht steht dem Verkäufer bei nicht Zahlung immer zu.
