Sachmangel
Ein Sachmangel besteht dann, wenn ein Objekt gekauft worden ist und dieses Objekt ein Fehler jeglicher Art aufweist und somit die Tauglichkeit und den Wert dieses Objektes, laut geschlossenem Vertrag verringert oder gar aufhebt.
Ein Sachmangel besteht dann, wenn ein Objekt gekauft worden ist und dieses Objekt ein Fehler jeglicher Art aufweist und somit die Tauglichkeit und den Wert dieses Objektes, laut geschlossenem Vertrag verringert oder gar aufhebt.