Rangstelle
Die Reihenfolge der Einträge im Grundbuchamt wird durch die Rangstelle festgelegt.
Wichtig ist dies für eine eventuelle Zwangsversteigerung, der Erlös wird dann mittels der Rangstelle der Reihenfolge nach an die Gläubiger verteilt.
Dadurch kann es auch passieren das einer der Gläubiger lehr ausgeht, weil seine Rangstelle zu weit hinten ist.
