Pflichten eines Pächters und Verpächters

Dem Pächter muss von dem Verpächter, dass Recht zur Nutzung eingeräumt werden. Dieses Nutzrecht dient der Erzielung der Bewirtschaftung des Pachtobjektes.

Der Pächter verpflichtet sich im Gegenzug hierfür, dem Verpächter die im Vertrag geregelte monatliche Pacht zu entrichten. Die Pacht wurde früher umgangssprachlich auch Pachtzins genannt.