Mietvertrag
Mit dem Mietvertrag erklärt sich der Eigentümer bereit, demjenigen der die Wohnung angemietet hat, ihm diese zur Verfügung zu stellen. Ein Mieter erklärt sich dem Vermieter gegenüber bereit, die Monatliche Miete zu entrichten und das angemietet Objekt so zu nutzen, wie es der Mietvertrag vorschreibt.
Der Vermieter und der Mieter können sich darauf einigen wie der Mietvertrag aufgegliedert wird, rechtliche Vorschriften müssen jedoch Beachtung finden. Sollten in einem Mietvertrag Vereinbarungen stehen, die nicht mit dem Gesetz konform sind, so sind diese Vereinbarungen wirkungslos.
Ein Mietvertrag kann nicht nur in schriftlicher Form abgeschlossen werden, er kann auch verbal geschlossen werden. Ist der Vertrag verbal geschlossen wurden, verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter gegenüber ein monatlich Miete an ihn zu entrichten.
Der verbal abgeschlossene Vertrag ist, so nicht anders vereinbart, ohne eine zeitliche Befristung gültig. Hat der Vermieter zu einem verbalen Mietvertrag ja gesagt, so hat er anfallende Kosten für etwaige anfallende Schönheitsreparaturen, oder Nebenkosten selber zu tragen. Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Mieter mit einem verbalen Mietvertrag diese Kosten nicht zu tragen brauch, nur di vereinbarte monatliche Miete.
Bei einem Mietvertrag in schriftlicher Form muss immer der Name von Mieter und Vermieter, der genaue Anfang des Mietverhältnisses, die vom Mieter zu entrichtende Miete, die Größe und Lage der Wohnung und die Unterschriften von Mieter und Vermieter. Ist in dem schriftlichen Mietvertrag nichts zum Thema Nebenkosten und Schönheitsreparaturen zu finden, so muss der Mieter auch hier nichts von beidem zahlen.
Ein Vermieter, der privat eine Wohnung in seinem Haus vermietet ist gut damit beraten, sich von Zeit zu Zeit einen aktuellen Mietvertrag von einer Hausverwaltung zu versorgen. Denn in diesen Mietverträgen sind auch immer alle aktuellen Änderungen vom Gesetz her.
Wurde zwischen Mieter und Vermieter ein Vertrag geschlossen, der nicht befristet ist, so hat der Mieter eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Die Kündigungsfrist von dem Vermieter geht bei drei Monaten los und darf maximal zwölf Monate betragen.
