Mietminderung

Ein Mieter kann seinem Vermieter jederzeit einen etwaigen Schaden oder Mängel anzeigen und ihm eine Frist setzten, in der dieser den Mängel beheben kann.

Der Mieter sollte schon zu diesem Zeitpunkt die Mietminderung mit angeben und die Miete auch kürzen. Tut der Mieter dies nicht, verwirkt er sein recht auf eine Mietminderung.

Aber auch der Mieter ist mit seiner so genannten Obhutspflicht seinem Vermieter gegenüber dahin gehend verpflichtet, eine anfallenden Schaden umgehend zu melden um weiteren und schlimmeren Schaden entgegen zu wirken.