Mieterselbstauskunft

Ein Vermieter holt sich bei dem Mietinteressenten vorab erst ein mal eine Selbstauskunft ein. Diese dient dem Vermieter dazu einen Einblick in die Wirtschaftlichen Verhältnisse des Mietinteressenten zu bekommen um zu wissen ob er sich die Wohnung auch leisten kann.

Der Vermieter kann sich zwar auch mit dieser Mieterselbstauskunft nicht zu 100 % sicher sein, aber er ist zum einen vom Gesetz her abgesichert und hat auch die Daten von einem etwaigen Arbeitgeber oder früheren Vermieter.

Mit diesen Daten kann der Vermieter Nachforschungen anstellen und prüfen, ob die Angaben korrekt sind. Sollte sich im Nachhinein heraus stellen, dass gemachte angaben falsch sind, so hat der Vermieter das recht dem Mieter fristlos zu Kündigen.

Es dürfen aber keinerlei Fragen in dieser Selbstauskunft stehen, die in die persönlichen Lebensgewohnheiten des Mieters gehen. Solche Fragen kann der Mieter falsch oder gar nicht beantworten und darf dafür nicht belangt werden.