Kaution (Mietkaution)

Wer heute eine Wohnung sucht, hat es manchmal nicht einfach. Sei es, weil die richtige Wohnung, die man sich ausgesucht hat, nicht bezahlbar ist, oder weil die richtige Wohnung nicht zu finden ist.

Dann ist da noch die Sache mit der Kaution, also der Mietkaution. Nicht alle, aber die meisten Vermieter verlangen eine Mietkaution.

Begründung der Erbringung für eine Mietkaution.

Die Mietkaution ist eine reine Sicherheitszahlung seitens des Mieters an den Vermieter. Die Mietkaution dient alleine und ausschließlich nur dem Zweck der Sicherheit, wenn die gemietete Wohnung gekündigt wird und den Bedarf der Wohnungs-Renovierung anzeigt.

Kann der Mieter die bei der Mietvertragskündigung die Renovierungskosten nicht aufbringen, ist der Vermieter berechtigt, die entrichtete Mietkaution zum Zweck der Wiederherstellung der Wohnung zu verwenden. Tritt der Fall ein, dass die anfallenden Renovierungskosten niedriger sein werden als die Mietkaution, darf der Vermieter nicht die ganze hinterlegte Mietkaution einbehalten.

Die Mietkaution muss gleich zu Anfang des Mietverhältnisses vom Mieter entrichtet werden. Die Kautionshöhe darf jedoch höchstens 3-Monatsmieten betragen und muss vom Vermieter gewinnbringend angelegt werden. Gewinnbringend heißt zum Beispiel auf ein Sparbuch einbezahlen, oder aber auch, wie es immer üblicher wird, auf ein Festgeld-Konto. Die genaue Art der Festlegung ist alleinige Sache zwischen Mieter und Vermieter.

Es ist auch alleinige Sache zwischen Mieter und Vermieter, ob die Mietkaution auf einmal, oder in Raten bezahlt wird. Wird die Kaution in Raten bezahlt, muss sie zumindest laut Gesetz, innerhalb von 3-Monatsraten entrichtet werden.

Mieter und Vermieter sollten die Anlegung der Mietkaution bei der Bank gemeinsam machen und auch festlegen, dass nur die beiden Vertragsparteien Zugriff auf das entsprechende Sparkonto haben. Das Sparkonto sollte auf den Namen des Mieters eingerichtet werden. Zur Sicherheit bleibt das Sparbuch in den Händen des Vermieters, oder wird bei der Bank hinterlegt. Auch sollte schriftlich festgehalten werden, dass die Bank sofort den Vermieter oder Mieter informiert, wenn einer der beiden Parteien versucht von dem Sparkonto Geld abzuheben. So sind beide Vertragsparteien geschützt. Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass das Sparkonto an den Vermieter verpfändet wird. Diese Möglichkeit kann in dem Fall als Sicherheit dienen, wenn der Mieter in eine finanzielle Notlage kommt und zum Beispiel Pfändungen bei dem Mieter eintreten. Auf diese Weise ist die Kaution bei Pfändungen geschützt.

Ist die Mietkaution Pflicht?

Eine Mietkaution ist zu entrichten ist jedoch keine gesetzliche Pflicht. Es steht jedem Vermieter frei, ob er eine Mietkaution von dem Mieter beim Unterschreiben des Mietvertrages verlangt, oder nicht.