Immobilien erwerben per Zwangsversteigerung
Immer öfters kommt es zu Zwangsversteigerungen von Immobilien. Tausende von Objekten werden angeboten. Was des einen Leid, ist des anderen Glückes! Nirgends trifft dieser Spruch besser zu als im Bereich der Immobilien. Schön ist es jedoch, wenn weniger Betuchte die Möglichkeit haben, günstig an ein Objekt zu gelangen. Vorher will jedoch einiges beachtet sein! Gut informiert ist gleich gut gesteigert!
Die Zwangsversteigerung ist eine öffentliche Versteigerung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung. Für diese sind die örtlichen Amtsgerichte zuständig, in welcher sich das betreffende Grundstück bzw. Objekt befindet. Die Bearbeitung liegt in den Händen eines Rechtspflegers und wird nach den Vorschriften der Zivilsprozessordnung ausgeübt. Zur Zwangsversteigerung kommt es, wenn die Eigentümer nicht mehr zahlungsfähig sind oder sich nicht einig sind über den Verkaufserlös, was oft bei Scheidungen und Erbengemeinschaften vorkommt. Dann ist dies der letzte Weg, um Klarheit in die Differenzen zu bringen.
Bevor es aber soweit kommt, sind andere rechtliche Mittel bereits ausgeschöpft. Das Gesetzt sieht folgenden Werdegang vor: bei säumiger Zahlung wird zuerst gemahnt (bei Immobilien sind dies meist die Banken), danach kommt der Vollstreckungsbescheid. Bezahlt der Schuldner immer noch nicht, so wird der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht einreichen und das führt zur Zwangsversteigerung.
Das Amtsgericht bestellt nun einen Versteigerungstermin. Dazu werden alle Angaben in den Tageszeitungen, im Aushang vom Gerichtsgebäude und im Internet angekündigt. Hierzu gibt die Internetseite www.argeta.de einen bundesweiten Überblick aller Objekte. Gibt man seine Postleitzahl ein, so erscheinen alle Verkaufsobjekte in der näheren Umgebung.
Interessenten sollten sich nun eingehend mit den Methoden der Zwangsversteigerung auseinandersetzten. Auf www.immobilien-versteigerungen.de wird Schritt für Schritt erklärt, wie man dabei am besten vorgeht. Es ist ratsam, diese zu beachten. Informationen erhält man auch beim Amtsgericht direkt. Dort erfährt man alles über den Ablauf und den Verkehrswert. Auch ein Einblick in die Gutachten bzw. Grundbucheinsichten sind möglich. Wichtig ist vor allem ein Besichtigungstermin um auch ein Gefühl für das Objekt zu entwickeln.
Das Gericht setzt den Verkehrswert an. Die Unkosten des Verfahrens sind darin enthalten. Bei der Versteigerung selbst gibt es Punkte, worauf geachtet werden sollte. Steht die Finanzierung bei einem eventuellen Erwerb? Wie weit will ich mit bieten? Gut verständlich erklärt dies die Internetseite www.zwangsversteigerung.net.
Sind alle Dinge wohl beachtet, braucht man nur noch etwas Glück um bald in ein neues Eigenheim zu ziehen.
