Grunderwerbssteuer

Die Bemessung der Grunderwerbssteuer, der Umsatzsteuer für Grundstücke, befindet sich seit 2007 im Ermessen der Länder und kann somit von Bundesland zu Bundesland variieren. In Berlin und Hamburg befindet sich der Satz für die Grunderwerbssteuer bei 4,5 Prozent.

Ausgenommen von der Grunderwerbssteuer sind Käufe vom Ehepartner, von nahen Verwandten, Stiefkinder eingeschlossen und Grundstücke von geringem Wert. Grundstücke von geringem Wert kosten bis zu 2500 Euro. Ab da an handelt es sich nicht mehr um einen geringen Wert. Auch eine Schenkung ist von der Grunderwerbssteuer befreit, selbst wenn damit ein Wohnrecht verknüpft wird. Werden aber Pachtzahlungen fällig, dann unterliegen dieser wieder der Grunderwerbssteuer. Wenn mehrer Parteien ein Grundstück besitzen und aufteilen, dann wird die Grunderwerbssteuer nicht fällig, solange jede Partei nur den ihr zustehenden Anteil am Grundstück erhält.

Die Grunderwerbssteuer ist innerhalb von einem Monat nach erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erst wenn sie bezahlt wurde wird das Finanzamt dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung übermitteln, erst dann wird das Grundbuchamt den Eintrag vornehmen. Da der Kauf erst jetzt rechtswirksam wird, da einem die Immobilie erst jetzt wirklich gehört, kann die Zahlung so vereinbart werden, dass sie erst nun zu erfolgen hat.

Von der Grunderwerbssteuer sind all die Dinge erfasst, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Dazu gehört sogar das Erbbaurecht oder dinglich gesicherte Nutzungsrechte aber in erster Linie natürlich die Immobilien, die auf dem Grund und Boden errichtet worden sind. Aber nur die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Dinge gehören zu den durch die Grunderwerbssteuer erfassten Werte. Nicht dazu gehören Kraftfahrzeuge, Einrichtungen oder Küchen. Badezimmer jedoch schon. Wenn also eine Immobilie mitsamt einer teuren Einbauküche und Mobiliar gekauft wird, dann sollte deren Wert gesondert erfasst werden, damit dieser nicht besteuert wird.

Für die Bemessungsgrundlage des Grundstückskaufs wird der tatsächliche Kaufpreis genommen. Wenn Hypotheken mit übernommen werden, dann werden diese zu dem gezahlten Kaufpreis dazu gerechnet. Somit sind von diesem Wert die Grunderwerbssteuer zu bezahlen und nicht zu einem Wert, der von einem Gutachter ermittelt wurde.

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer und eine Steuer kann normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dieses bleibt dann der Fall, wenn die Immobilie privat genutzt wird. Wenn diese aber als Kapitalanlage dient und vermietet oder verpachtet wird, dann kann auch die Grunderwerbssteuer abgesetzt werden. Sie wird als Werbungskosten geltend gemacht. Erforderlich ist aber, dass die Immobilie auch vermietet oder verpachtet wird.