Der Staffelmietvertrag

Bei einem Staffelmietvertrag sind Mieter und Vermieter dahin gehend abgesichert, dass es bei einer Mieterhöhung kein böses erwachen gibt.

Beide Vertragsseiten einigen sich schon im Vorfeld um die alljährliche Mieterhöhung und erklären sich bei der Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden.

Die alljährliche Mieterhöhung muss aber schriftlich im Vertrag festgehalten sein.