Der qualifizierte Zeitmietvertrag
Wenn ein Vermieter nach Ablauf des Mitverhältnisses vor hat das vermietet Objekt wieder in stand zu setzen oder schon weis das er die Wohnung selber benötigen wird, so muss er einen so genannten qualifizierten Mietvertrag abschließen.
Bei diesem Vertrag kann der Mieter keine Verlängerung des Mietzeitraumes beantragen und muss nach Beendigung der Mietzeit aus dem Objekt raus. Der Vermieter muss allerdings bei Abschluss des Vertrages darauf achten, dass er den Grund auch mit angibt.
Hat er dies nicht getan, so ist es ein normaler Zeitmietvertrag.
