Dauerwohnrecht
Eine Person die ein Dauerwohnrecht besitzt hat den Anspruch in einer Wohnung, einer ihm nicht gehörenden Immobilie zu leben.
Wurde von dem Besitzer ein solches Dauerwohnrecht ausgesprochen, so muss die unbedingt im Grundbuchamt vermerkt werden.
Die Wohnung darf aber ausschließlich nur zum darin wohnen genutzt werden. Eine Person die also so ein Dauerwohnrecht hat, darf diese Wohnung nicht weiter untervermieten, er muss selber in dieser Wohnung leben.
