Besitzerwechsel und Kaution

Haftung bei Veräußerung der Immobilie

Wenn die Immobilie während der Mietzeit verkauft worden ist, muss der Mieter sich um seine Kaution nicht sorgen. Der neue Besitzer muss dem Mieter die Kaution zurückzahlen, auch dann wenn er diese von dem alten Besitzer gar nicht erhalten hat.
Sollte bei dem neuen Besitzer aus finanziellen Gründen nichts zu holen sein, so hat der Mieter das Recht zu dem alten Besitzer zugehen und von diesem die Kaution ein zu fordern.