Baukostenzuschuss
Ein Baukostenzuschuss kann für zwei verschiedene Projekte gezahlt werden. ,Zum einem wenn neue Anlagen gebaut werden. Hier wird der Zuschuss an den Anlageneigentümer gezahlt, finanziert von staatlicher Hand. Aber auch Versorgungsbetriebe zahlen solche Zuschüsse für das Erschließen von Grundstücken, beispielsweise bei Grundstücken mit elektrischen Anlagen.
Der Verteilungsnetzbetreiber kann dann zum Beispiel einen Baukostenzuschuss von den Anschlussnehmern verlangen, und zwar nicht nur für das Verstärken, sondern bereits für das Erstellen örtlicher Verteileranlagen einschließlich der vorhandenen Transformatorenstationen. Das ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unter anderem gibt es hierfür rechtliche Grundlage, in diesem Fall die Niederspannungsanschlussverordnung. Aus dieser Verordnung geht unter anderem hervor, dass der Verteilungsnetzbetreiber vom Anschlussnehmer einen Zuschuss zur partiellen Abdeckung der realen Kosten erheben darf, der Zuschuss darf aber höchstens 50 % der tatsächlichen Ausgaben decken. Zudem darf er sich nur auf den Teil der Leistungsanforderung beziehen, der über einer Leistung von 3000 Watt liegt. Eine weitere Bedingung für die Vergabe ist, dass die Versorger weiterhin alleiniger Eigentümer und Verwalter bleiben.
Geht es um Bauvorhaben wie Hausbau oder Wohnanlagenbau, dient der Baukostenzuschuss vor allem dazu, die Entscheidung für einen Hausbau mit dem Geld zu fördern. Diese Zuschüsse sind Einmalzahlungen an den Bauherrn. Nutznießer ist also immer der Bauherr. Sie werden in der Regel von privaten oder öffentlichen Geldgebern aufgebracht. Private Geldgeber sind zum Beispiel die Mieter des Hauses. Ein großer Vorteil ist, das diese Zuschüsse die Herstellungskosten mindern. Daraus resultiert aber gleichzeitig auch ein Nachteil; der Abschreibungsbetrag verringert sich im Gegenzug. Denn die Zuschüsse werden – steuerlich gesehen – als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung betrachtet werden. Wenn bestimmte Vorschriften eingehalten werden, kann beim zuständigen Bauamt der Gemeinde oder Stadt ein Antrag auf einen Baukostenzuschuss eingereicht werden.
Also – der Baukostenzuschuss ist keine staatliche Beihilfe für das eigene Bauvorhaben. Im Gegenteil, der Verbraucher wird mittels diesem Instrument gegenüber dem zuständigen Energieversorger dazu verpflichtet, die Kosten bei Erstellung oder Ausbau des örtlichen Netzes für Gas und Strom mitzutragen. Auch die Anschlusskosten des Hauses oder der Gewerbeimmobilie an das Gas- und Stromnetz kommen noch dazu. Ärgerlich ist weiterhin, dass die Verbraucher keinen Einfluss auf die Höhe der Beteiligung haben, allerdings müssen sie wie schon erwähnt maximal 50 % der Kosten selbst stemmen. Beim Strom kann der Sockelfreibetrag den Verbraucher aber vor Kosten schützen, nämlich dann, wenn die bereit zu stellende Leistung 30 Kilowatt übersteigt, und wenn das zutrifft, auch nur anteilsmäßig für den Teil, der über 30 Kilowatt liegt.
