Anschlussfinanzierung und Prolongation
Mit Anschlussfinanzierung meint man eine erneute Zinsfestschreibung anhand eines bestehenden Darlehens. Falls am Ende eines Darlehensverhältnisses, welches im Zuge einer Baufinanzierung aufgenommen wurde, noch Schulden offen sind, muss das abgelaufene Darlehen durch ein neues ersetzt werden, um noch verbliebene Schulden zu tilgen. Hierbei muss das Anschlussdarlehen nicht vom selben Institut gewährt werden, welches das erste Darlehen ausgestellt hat. Sollte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anschlussdarlehens der Zinssatz gestiegen sein, so verteuert sich auch das Darlehen insgesamt. Daher ist es für einen Kreditnehmer ratsam, bei niedrigen Zinsen lange Zinsbindungen zu wählen bzw. bei hohen Zinsen kurze Zinsbindungen.
Die Prolongation meint im Gegensatz dazu ein Verlängerungsangebot des bisherigen Darlehensgebers. Hier ist allerdings Vorsicht angeraten. Viele Geldinstitute setzen darauf, dass der Kunde -meist aus Bequemlichkeit- den Vertrag automatisch verlängert und nicht zu einem anderen Geldgeber wechselt. Aufgrund dessen verbessern sie beim Verlängerungsangebot die Konditionen für sich, etwa durch Erhöhung der Zinsen. Falls also der Darlehensnehmer ein besseres Angebot bekommt, sollte er dieses nutzen und nicht beim alten Kreditgeber verharren.
Einen solchen Wechsel von einem Geber zum nächsten nennt man Umschuldung. Die dadurch anfallenden Kosten liegen immer unter denjenigen, welche aufgrund der höheren Belastung beim alten Geldgeber angefallen wären. Daher sollte man frühzeitig nach besseren Angeboten Ausschau halten. Wegen der derzeitigen Finanzkrise liegen die Zinsen auf einem niedrigen Niveau, so dass ein Wechsel zurzeit Sinn macht. (Baugeld-Index derzeit auf 3,6 %, Tendenz fallend)
