Anliegerbeiträge
Der Anliegerbeitrag wird von der Gemeinde verlangt, von den Immobilienbesitzern, deren Grundstücke anliegen.
Anliegerbeiträge umfassen anfallende Kosten für einen Straßenbau oder den Bau von Kinderspielplätzen oder Parkanlagen.
Unter den Anliegerbeitrag fallen aber auch sämtliche Erschließungskosten für die anliegenden Grundstücke.
