Alleinauftrag (Makleralleinauftrag)

Ein Alleinauftrag kommt in der Regel nur bei Maklern vor, darunter ist zu verstehen, dass ein ganz bestimmter Makler die Immobilie zu vertreiben hat und nicht das es wie auch üblich über mehrere geht.

Bei einem Alleinauftrag hat der Makler seinem Klienten gegenüber eine höhere Pflicht als sonst üblich, dafür sichert sich der Makler seine Provision für die gesamte Dauer der Vertraglich fest gehaltenen Vertragslaufzeit, hierfür sind zusätzliche Klauseln in den Vertrag eingebracht worden.

Wen diese Klauseln nicht bestandteil des Vertrages sind, kann der Makler bei einem eventuellen Vertragsbruch (also einen Verkauf um den Makler herum) Schadensersatz gegenüber seinem Klienten geltend machen. Der Schadensersatz ist in der Regel immer geringer als die möglicherweise ereichte Provision.