Absetzung für Abnutzung (Afa)

Afa ist eine Definition, die aus dem Einkommenssteuergesetz her rührt, umgangssprachlich wird auch die Definition Abschreibung genutzt.

Auch als Immobilienbesitzer können sie die Wohnung oder das Haus absetzten, aber nur dann wenn sie es sich anschaffen um damit Geld zu verdienen, also wenn sie diese Immobilie erwerben um sie zu vermieten.

Absetzbar ist aber Jährlich nur ein gewisser Prozentualer Teil der Netto Anschaffungskosten, wie hoch dieser Teil ist, ergibt sich aus der so genannten Nutzungsdauer, je länger genutzt wird, um so geringer ist der Jährliche Absetzungsbetrag und um so kürzer die Nutzungsdauer ist, um so höher ist der Absetzbare Teil.