Abgeschlossenheit
Bei der so genanten Abgeschlossenheit, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Innerhalb der Wohnung müssen ein WC und ein Bad vorhanden sein, dies müssen aber nicht zwingend zwei Räume sein, beides kann sich in einem Raum befinden.
Außerdem muss die Wohnung einen Raum beinhalten, in den die Küche kommt oder wenn es eine Einraumwohnung ist, muss eine Nische da sein die für die Küche vorgesehen ist. Des Weiteren muss zu neben liegenden Räumen und Wohnung eine Abgrenzung durch eingebaute Decken und Wände da sein.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan in Verbindung ist Grundlage für eine rechtliche Verankerung des Wohneigentums durch das Grundbuchamt in dem so genannten Grundbuchblatt, sprich einem Grundbucheintrag.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird über eine ansässige Genehmigungsbehörde nach der Überprüfung des Aufteilungsplans ausgestellt.
