Abgeld

Das Abgeld wird umgangssprachlich auch Disagio genannt. Ein Abgeld ist ein Abschlag, Abzug der vertraglich geregelt wird, wenn zum Beispiel ein ungewöhnlich niedriger Zinssatz ausgehandelt worden ist.

Ein niedriger Zinssatz hat den Vorteil, dass die späteren, laufenden Kosten nicht so hoch sind. Für Eigennutzer einer Immobilie existieren seit der Neuregelung der Eigenheimförderung im Jahre 1996 keine steuerlichen Nutzen mehr durch Abgeld. Darum empfiehlt es sich auch nicht mehr, ein Abgeld aufzunehmen.

Wiederum anders ist es bei Darlehensnehmern, wenn sie ihre eigene Immobilie vermieten. In diesem Fall kann ein Abgeld direkt als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.